Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Firma 7DREAMS.CH.
Die nachfolgenden AGB sind integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und 7DREAMS.CH
2. Buchungsanfrage, Reservation
2.1. Die Buchungsanfrage ist über www.7dreams.ch zu stellen.
2.2. Bis zur Vertragsunterzeichnung ist die Reservation unverbindlich.
2.3. Einwegfahrten können nach vorheriger Absprache mit 7DREAMS.CH gebucht werden.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Kunden zustande.
4. Kosten/Preis
4.1. Die Preise sind auf www.7dreams.ch zu finden und sind in Schweizer Franken. (CHF)
4.2. Auf Anfrage von Interessenten können auch andere als die genannten Zeitspannen durch 7DREAMS.CH angeboten werden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Vor Mietbeginn stellt 7DREAMS.CH eine Rechnung.
5.2. Diese ist vor Mietbeginn, jedoch spätestens nach innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu bezahlen.
5.3. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder per TWINT.
5.4. Wird die Rechnung nicht vor der Vermietung oder binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug.
5.5. 7DREAMS.CH steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug den Mietvertrag einseitig aufzulösen.
6. Stornierung, Mietdauer abändern
6.1. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Mietantritt erhält der Kunde einen Gutschein über 100% des Mietpreises.
Wünscht der Kunde stattdessen eine Rückerstattung auf ein Bankkonto, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.
6.2. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietantritt, so werden 50% der gebuchten Mietkosten verrechnet.
6.3. Wird die Fahrt ohne Stornierung nicht angetreten, so werden die vollen Mietkosten verrechnet.
6.4. Stornierungen erfolgen via E-Mail an hallo@7dreams.ch und werden innert 48 Stunden bestätigt.
6.5. Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine Stornierung behandelt.
6.7. Eine allfällige Reiseversicherung ist Sache des Mieters (bspw., wenn er die Stornierungskosten im Falle eine Krankheit, eines Unfalls, einer Pandemie etc. versichern will)
7. Fahrzeugübernahme
7.1. Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit einem vollen Tank und in betriebssicherem, sauberem Zustand.
7.2. Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für dieses verantwortlich. Fahrzeuge müssen wieder an den Ausgangsstandort zurückgebracht werden. Ohne anderslautende Anweisungen von 7DREAMS.CH dürfen Fahrzeuge nicht zurückgelassen oder an einen anderen als den ursprünglichen Standort zurückgebracht werden (z.B. bei Pannen, Baustellen etc.).
7.3. Das Fahrzeug kann zu jeder Tageszeit innerhalb der Mietdauer abgeholt werden, sofern der Mieter sich zutraut das Fahrzeug selbstständig in Betrieb zu nehmen.
7.4. Der Schlüsselcode wird vor Mietbeginn bekannt gegeben.
7.5. Noch nicht dokumentierte Mängel (wie z.B. Lackschäden) müssen vor Fahrtantritt per Foto und E-Mail an hallo@7dreams.ch gemeldet werden.
8. Reinigung, Fahrzeugrückgabe
8.1. Das Fahrzeug ist zu der im Mietvertrag angegebenen Zeit in ordnungsgemässen Zustand und vollgetankt zurückzugeben.
8.2. Allfälliges Auftanken von Seiten 7DREAMS.CH wird mit einer Pauschale von CHF 50.- zuzüglich Kraftstoff verrechnet.
8.3. Persönliche Gegenstände und Abfall sind aus dem Fahrzeug zu entfernen.
8.4. Das Fahrzeug kann zu jeder Tageszeit innerhalb der Mietdauer zurückgebracht werden.
8.5. Der Mieter hat bei Verspätung zudem allfälligen Schaden zu ersetzen.
8.6. Die Fahrzeugreinigung erfolgt NICHT durch den Mieter. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der ganzen Mietdauer keine Fahrzeugreinigung (ausser Frontscheibe) durch den Mieter vorgenommen wird. Das Wegwischen von jeglichem Dreck auf dem Lack verursacht Kratzer. Die Frontscheibe darf mit einem Lappen oder Papier und Wasser/Scheibenreiniger gereinigt werden.
8.7. Die Endreinigung bei normaler Verschmutzung nach Rückgabe ist im Mietpreis enthalten. Aussergewöhnliche Verschmutzungen wie Flecken von Esswaren, Getränken etc. werden dem Mieter nach Aufwand verrechnet.
8.8. Allfällige neue Schäden sind per E-Mail mit Fotos an hallo@7dreams.ch zu melden. Folgekosten aus nicht gemeldeten Schäden werden dem Mieter verrechnet.
8.9. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangene Stunde ein Betrag von CHF 150.- verrechnet.
8.10. Folgekosten Aufgrund von Ausfall der Folgemieten werden dem verspäteten Mieter verrechnet.
9. Verlängerung der Mietdauer
9.1. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit der schriftlichen Zustimmung von 7DREAMS.CH vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die entstehenden Kosten werden verrechnet.
9.2. 7DREAMS.CH kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.
9.3. Soweit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zugestimmt wird, gelten alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses sinngemäss unverändert weiter, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
10. Mindestalter, Führerausweis, Bussen
10.1. Das Mindestalter für die Miete und das Lenken eines Fahrzeugs von 7DREAMS.CH ist 18 Jahre. Lenker unter 25 Jahren müssen das Fahrzeug persönlich nach Absprache mit 7DREAMS.CH übernehmen.
10.2. Für die Miete und das Lenken muss ein gültiger Führerausweis Kat. B vorliegen aus der Schweiz, Lichtenstein oder den EU-Staaten. Staaten/Staatsangehörigkeiten und «Führerschein auf Probe» auf Anfrage.
10.3. Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur vom Mieter und dem Mitfahrer selbst gefahren werden.
10.4. Von jedem Fahrer muss eine Kopie der Führausweises bei 7DREAMS.CH vorliegen.
10.4. Der Lenker hat alle Verkehrsregeln zu beachten und sich über die Verkehrsregeln der Länder, welche er mit dem Fahrzeug bereist, sorgfältig zu informieren.
10.5. Bussgelder, Anzeigen und Gebühren, welche während der Mietdauer Dauer entstehen gehen zu Lasten des Mieters. 7DREAMS.CH behält sich vor, die entsprechenden Informationen an die ausstellende Behörde weiterzugeben und dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- zu verrechnen.
11. Versicherungsschutz/Selbstbehalt
11.1. Das Fahrzeuge ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert.
11.2. Der Selbstbehalt beträgt CHF 500.-.
11.3. Schäden, die mutwillig, fahrlässig oder durch nicht bestimmungsgemässe Benutzung entstehen, sind nicht gedeckt und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
12. Fahrzeugausfall
12.1. Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Fahrtantritt nicht zum ordnungsgemässen Gebrauch zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe, Panne, Unfall etc.), so wird der Mietpreis rückerstattet.
12.2. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
13. Unterhalt/Reparaturen
13.1. Der Mieter muss das Mietobjekt sorgfältig gebrauchen und bei Fahrten über 500 Kilometer die Niveaustände für Öl und Wasser sowie den Reifendruck regelmässig überprüfen.
13.2. Mängel, die er nicht selbst beseitigen kann, hat der Mieter umgehend 7DREAMS.CH zu melden und die Weisungen bezüglich Mangelbehebung zu befolgen.
13.3. Für Auslagen im Zusammenhang mit Mängeln (wie Motorenöl, Ersatzteile, Reparaturkosten) ist vorgängig eine Kostengutsprache von 7DREAMS.CH notwendig. Im Rahmen einer Kostengutsprache getätigte Auslagen werden dem Mieter bei Rückgabe der Mietsache gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet.
13.4. Reparaturen in Eigenregie des Mieters sind nur in Absprache mit 7DREAMS.CH zulässig.
14. Sorgfaltspflicht
14.1. Der Mieter verpflichtet sich dem Fahrzeug Sorge zu tragen. Insbesondere sind die spezifischen Fahrzeugbeschreibungen zu beachten und einzuhalten.
14.2. Es ist verboten, in automatische Waschanlagen zu fahren. Dies kann zu Schäden an der Anlage und am Fahrzeug führen, für welche der Mieter vollumfänglich aufzukommen hat.
14.3. Blumenschmuck darf ausschliesslich von 7DREAMS.CH geliefert und angebracht werden. Das Anbringen von selbst beschafftem Blumenschmuck oder anderer Dekoration ist untersagt.
15. Verhalten bei Panne, Unfall und besonderen Ereignissen
15.1. Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruch-Diebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild-oder sonstigem Schaden muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
15.2. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
15.3. Bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung des Fahrzeuges ist nebst der Polizei immer auch 7DREAMS.CH sofort zu kontaktieren.
15.4. Der Mieter hat bei allen erwähnten Ereignissen, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Unfall muss der Bericht insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Dafür ist das Europäische Unfallprotokoll zu verwenden, das sich in der Fahrzeugmappe befindet.
15.5. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden bei 7DREAMS.CH einzureichen. Der Mieter hat 7DREAMS.CH vollständige Akteneinsicht zu gewähren.
15.6. Bei aufleuchtender Ölstandkontrolllampe, Wassertemperatur Kontrolllampe oder anderen aufleuchtenden Warnlampen ist das Fahrzeug umgehend zu stoppen und 7DREAMS.CH für weitere Anweisungen zu kontaktieren. Es darf nicht mehr gefahren werden.
16. Verbotene Nutzungen
Folgende Regelungen gelten für den Mieter, den Lenker und das Fahrzeug:
16.1. Die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Fahrkursen, Schleuderkursen und Lernfahrten sind untersagt
16.2. Der Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt ist untersagt.
16.3. Ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen ist untersagt.
16.4. Das Fahren in überladenem Zustand ist untersagt. Die Angaben im Fahrzeugausweis sind einzuhalten.
16.5. Die Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe ist untersagt.
16.6. Das Mitführen von Tieren ist aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen untersagt.
16.7. Das Begehen von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, ist untersagt.
16.8. Eine Weitervermietung ist untersagt.
16.9. Die Teilnahme an "Gleichmässigkeits-Fahrten", bei denen es nicht um maximale Geschwindigkeiten geht, ist erlaubt
16.10. Das Befahren von Waschanlagen ist untersagt.
16.11. Das Befahren von Feld-/Waldwegen und anderen unbefestigten Strassen (Ausnahme: Baustellen auf öffentlichen Strassen) ist untersagt. Baustellen sind besonders langsam zu befahren, um Steinschlag am Lack zu verhindern.
16.12. Das Fahren des Fahrzeuges bei Schnee, Eis, Schnee- und Eisregen oder Salz auf den Strassen ist nicht erlaubt. Es sind Sommerreifen montiert, und somit besteht kein Versicherungsschutz bei winterlichen Strassenverhältnissen. Wird diese Regel missachtet, und es wird Salz am Fahrzeug festgestellt, werden dem Mieter die Reinigungskosten nach Aufwand, mindestens jedoch CHF 5000.-, in Rechnung gestellt. Fragen Sie im Zweifelsfall vor Mietbeginn bei uns nach. Falls eine Fahrt nicht angetreten werden kann wegen winterlicher Strassenverhältnisse, dann erhält der Kunde eine Rückerstattung oder einen Gutschein über den vollen Mietbetrag.
16.12. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
16.13. Das Überfahren von Bodenunebenheiten, die den Unterboden beschädigen können ist untersagt. Das Fahrzeug hat eine geringe Bodenfreiheit, dies ist insbesondere bei Garageneinfahrten, Tankstelleneinfahrten, Befahren von Fähren, Parkhäusern etc. zu beachten.
16.14. Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung von 7DREAMS.CH.
16.15. Missachtung der Regeln und deren Folgenkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
17. Reisebeschränkungen
17.1. Die Benutzung des Fahrzeuges ist in folgenden Ländern gestattet:
- Schweiz (eine gültige Schweizer Autobahnvignette am Fahrzeug angebracht).
- Italien, Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg.
17.2. Für die Einhaltung allfälliger Fahrverbote im Ausland ist der Mieter verantwortlich (beispielsweise deutsche Grossstädte mit Umweltzonen), in diesem Fall ist das bekleben der Frontscheibe mit den nötigen Klebern erlaubt.
17.3. Ausländische Mautgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
17.4. Fahrer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz müssen die Benutzung im Ausland abklären - hier bestehen Restriktionen der Zollbehörden der verschiedenen Länder.
18. Haftung des Mieters
18.1. Der Mieter haftet nicht für Defekte, welche bei bestimmungsgemässer Verwendung entstehen.
18.2. Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden (insbesondere Reifen- und Glasschäden), welcher 7DREAMS.CH durch gesetz- oder vertragswidriges oder unsorgfältiges Handeln des Mieters oder seiner Hilfspersonen entsteht.
18.3. Der Mieter haftet für alle Mängel bzw. Beschädigungen des Mietobjekts, welche er zu verantworten hat. Dies umfasst namentlich, aber nicht ausschliesslich Schäden, die entstehen:
a) durch Betankung mit dem falschen Kraftstoff, Nichtbeachtung der Maximalhöhen bei Garageneinfahrten, Unterführungen u.Ä.
b) bei unsorgfältiger Handhabung des Fahrzeuginnern (insbesondere Zigarettenlöcher, Risse und Flecken auf Polster und Teppichen)
c) bei unerlaubtem Anbringen von Aufklebern, Schildern, Dekoration, Blumenschmuck und dergleichen.
d) Fahrten abseits der Strasse und allgemein unvorsichtiger Handhabung (insbesondere Schäden am Unterboden wie Lenkung-, Getriebe-, Aufhängungs-, Federungsschäden sowie Schäden an Achsteilen, Schwelle, Ölwanne, Leitungen, Auspuffanlage, Abschirmblechen und Abdeckungen)
e) falscher Manipulation von Fahrzeugen (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung usw., falscher Handhabung von Cabriolet-Verdecken (insbesondere Nichtverschliessen des Verdecks bei Regen, Wind usw.)
18.5. Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. den Fahrzeug- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie den weiteren Schaden, wie beispielsweise Abschleppkosten, Kosten einer Expertise, Wertminderung des Mietobjekts, entgangene Mieteinnahmen, Anwalts/Administrationsgebühren.
18.6. Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs Bussgelder oder Strafen anfallen, die bei 7DREAMS.CH gemeldet werden, ist der Mieter haftbar. Die Personendaten werden der zuständigen Behörde gemeldet und dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- verrechnet. Sind neben der Meldung der Personendaten weiterführende Abklärungen nötig, wird der Aufwand mit einem Stundensatz von CHF 160.- berechnet. Ausgenommen sind Bussgelder und Strafen, welche wegen Verschuldens von 7DREAMS.CH anfallen.
18.7. Bei Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz im In- und Ausland ermächtigt der Mieter 7DREAMS.CH die Herausgabe der Vertragsdaten an alle behördlichen Amtsstellen (Polizei, Anwaltschaften, Strassenverkehrsämter usw.) in der Schweiz und im Ausland.
18.8. Wird eine Deckung nach den Grundsätzen des Vollkaskoschutzes vereinbart, reduziert sich der Umfang der Haftung des Mieters auf den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt. Die Haftungsbefreiung gilt nicht für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Lenker oder zu verbotenem Zweck entstehen, bei Unfallflucht des Mieters und bei nach SVG vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens, insbesondere durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut entstehen.
18.9. Eine allfällige Haftungsbefreiung des Mieters durch die Vermieterin ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt
18.10. Werden dem Mieter Kosten für Reinigung, Betankung oder Beschädigungen, für die er haftbar ist, resp. die er zu verantworten hat, in Rechnung gestellt, so ist diese nach Erhalt zu begleichen. Nicht beglichene Rechnungen werden per Einschreiben-Brief gemahnt, die Mahngebühr beträgt CHF 50.-
19. Haftung von 7DREAMS.CH
19.1. 7DREAMS.CH haftet für Schäden des Mieters, welche durch einen Mangel des Fahrzeuges entstanden sind, nach den Voraussetzungen von Art. 259a und 259e OR, soweit die Haftung nicht durch eine Individualabrede anders geregelt wird.
19.2. Im Übrigen wird jede vertragliche und ausservertragliche Haftung von 7DREAMS.CH gegenüber dem Mieter und allfälligen weiteren aus dem Vertrag berechtigten Personen ausgeschlossen, soweit 7DREAMS.CH den Schaden nicht absichtlich oder vorsätzlich verursacht hat.
19.3. 7DREAMS.CH haftet nicht für Schaden, die durch ihre Hilfspersonen verursacht wurde.
19.4. 7DREAMS.CH haftet nicht Aufwände oder Ausfälle, die entstehen durch eine Panne, einen Unfall, einen Defekt oder einen Schaden am Fahrzeug.
20. GPS-Tracker, Datenschutzklausel
20.1. Das Fahrzeug ist mit einem GPS-Tracking System ausgerüstet. Es werden Daten wie Position, und Geschwindigkeit an 7DREAMS.CH übermittelt und vorübergehend gespeichert. Diese Daten werden ausschliesslich bei Diebstahl, im Schadenfall oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung genutzt.
20.2. Kundendaten werden ausschliesslich für und durch 7DREAMS.CH genutzt und keinen Dritten zur Verfügung gestellt.
20.3. Mit der Buchung meldet sich der Kunde automatisch bei unserer Newsletter- Adressliste an. Der Newsletter kann jederzeit kostenlos abbestellt werden. Macht er das nicht und wünscht weiter unseren Newsletter, wird lediglich seine E-Mailadresse auch nach Beendigung einer Mitgliedschaft weiterhin gespeichert.
21. Gültigkeit, Salvatorische Klausel
21.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von 7DREAMS.CH jederzeit geändert werden.
21.2. Es gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Auf www.7dreams.ch ist jeweils die aktuelle Version ersichtlich.
21.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken.
22. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der 7DREAMS.CH zuständig.